Kontakt
Zuständigkeiten
Solange die Anfrage den redaktionellen Inhalt betrifft, antwortet das Team in Deutsch und Englisch. Für alle Fragen zu Einzahlungen, Auszahlungen, Boni oder Kontosperrungen ist jedoch der Betreiber selbst zuständig – das Redaktionsteam hat weder Einsicht in Spielerkonten noch Einfluss auf deren Verwaltung.
Aus diesem Grund gehören Finanzdaten, Passwörter, Kontoauszüge oder Kopien von Ausweisdokumenten niemals in dieses Formular. Solche Angaben sind für die Beantwortung redaktioneller Anfragen nicht nötig und erhöhen das Risiko eines Missbrauchs. Die Kommunikation mit dem Betreiber läuft ausschliesslich über dessen eigene, dafür vorgesehene Kanäle.
Sprachliche Erreichbarkeit
Das Team liest und beantwortet Nachrichten auf Deutsch und Englisch. Anfragen in anderen Sprachen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, die Antwortzeiten können sich dann jedoch verlängern. Für eine zügige Bearbeitung lohnt es sich, die Anfrage in einer dieser beiden Sprachen zu verfassen.
Hilfe bei Spielproblemen
Wer merkt, dass das Spielen ausser Kontrolle gerät, wendet sich nicht an dieses Formular. Dafür gibt es spezialisierte Beratungsstellen, die kostenlos und vertraulich unterstützen. Auch die Funktionen zur Selbstsperre beim Betreiber sind der direkte Weg, um eine Auszeit zu nehmen. Das Redaktionsteam kann solche Schritte nicht einleiten, weist aber gerne auf die richtigen Anlaufstellen hin.
Ein offener Umgang mit dem eigenen Spielverhalten ist der erste Schritt. Wer Fragen zu den eigenen Spielgrenzen hat, findet die Antworten in den Kontoeinstellungen des Betreibers oder bei den unabhängigen Beratungsangeboten.
Datenschutz im Kontakt
Das Formular dient dem Austausch über Inhalte, Bewertungen und Erfahrungen mit Highroller. Persönliche Daten, die für diese Zwecke nicht notwendig sind, gehören nicht in die Nachricht. Das Redaktionsteam behandelt alle eingehenden Mitteilungen vertraulich und nutzt sie ausschliesslich für die Beantwortung der Anfrage. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht dazu besteht.